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In der Zeit vom 1. Juli bis 31. August besteht ein generelles Fahrverbot für LkWs an jedem Samstag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Dieses Fahrverbot gilt für alle LkWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t. Das Sonntagsfahrverbot bleibt weiterhin bestehen.
In Einzelfällen ist es möglich Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Der Antrag ist bei den zuständigen Starßenverkehrsbehörden der Bundesländer zu stellen. Für LkWs die aus den Nachbarstaaten nach Deutschland kommen, ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig, in deren Bezirk der jeweilige Grenzübergang liegt.
Für folgende Fälle gilt das Verbot nicht:
- für kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof bis zum Empfänger
- für kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 km gelegenen Hafen
- für Beförderungen von:
1. frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen
2. frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen
3. frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen
4. leicht verderblichem Obst und Gemüse
- Leerfahrten, die in Zusammenhang mit oben genannten Beförderungen stehen
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass alle nötigen Fracht- und Begleitpapiere vorhanden sind. Die Papiere sind bei Kontrollen den zuständigen Personen vorzuzeigen.
Das Ferienfahrverbot gilt auf folgenden Strecken:
- auf der A1 - vom Autobahnkreuz Köln-West über Autobahnkreuz Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz, Münster bis Anschlussstelle Cloppenburg und von der Anschlussstelle Oyten bis Horster Dreieck
- auf der A2/E30 - vom Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Bad Oeynhausen
- auf der A3 - vom Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Köln-Ost, von Mönchhof Dreieck über Frankfurter Kreuz bis Autobahnkreuz Nürnberg
- auf der A4/E40 - von der Anschlussstelle Herleshausen bis zum Autobahndreieck Nossen
- auf der A5 - vom Darmstädter Kreuz über Karlsruhe bis Autobahndreieck Neuenburg
- auf der A6 - von Anschlussstelle Schwetzingen-Hockenheim bis Autobahnkreuz Nürnberg-Süd
- auf der A7 - von der Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord, von der Anschlussstelle Soltau-Ost bis Anschlussstelle Göttingen-Nord, von Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck über Autobahnkreuz Biebelried, Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu bis zum Autobahnende Bundesgrenze Füssen
- auf der A8 - von Autobahndreieck Karlsruhe bis Anschlussstelle München-West und von Anschlussstelle München-Ramersdorf bis Anschlussstelle Bad Reichenhall
- auf der A9/E51 - Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck Postdam) bis Anschlussstelle München-Schwabing
- auf der A10 - Berliner Ring, ausgenommen der Bereich zwischen der Anschlussstelle Berlin-Spandau über Autobahndreieck Havelland bis Autobahndreieck Oranienburg und der Bereich zwischen Autobahndreieck Spreeau bis Autobahndreieck Werder
- auf der A45 - von Anschlussstelle Dortmund-Süd über Westhofener Kreuz und Gambacher Kreuz bis Seligenstädter Dreieck
- auf der A61 - von Autobahnkreuz Meckenheim über Autobahnkreuz Koblenz bis Autobahndreieck Hockenheim
- auf der A81 - von Autobahnkreuz Weinsberg bis Anschlussstelle Gärtringen
- auf der A92 - von Autobahndreieck München-Feldmoching bis Anschlussstelle Oberschleißheim und von Autobahnkreuz Neufahrn bis Anschlussstelle Erding
- auf der A93 - von Autobahndreieck Inntal bis Anschlussstelle Reischenhart
- auf der A99 - von Autobahndreieck München Süd-West über Autobahnkreuz München-West, Autobahndreieck München-Allach, Autobahndreieck München-Feldmoching, Autobahnkreuz München-Nord, Autobahnkreuz München-Ost, Autobahnkreuz München-Süd sowie Autobahndreieck München/Eschenried
- auf der A215 - von Autobahndreieck Bordesholm bis Anschlussstelle Blumenthal
- auf der A831 - von Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen bis Autobahnkreuz Stuttgart
- auf der A980 - von Autobahnkreuz Allgäu bis Anschlussstelle Waltenhofen
- auf der A995 - von Anschlussstelle Sauerlach bis Autobahnkreuz München-Süd
- auf der B31 - von Anschlussstelle Stockach-Ost der A98 bis Anschlussstelle Sigmarszell der A96
- auf der B96/E251 - Neubrandenburger Ring bis Berlin
(alle Angaben ohne Gewähr)
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